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Forum der Drak'ar, Nea'nen, Streiter des Ordens der 13 und Bewohnern der Klingensee.

#1

Alderath 2

in Cons 04.03.2014 10:43
von Serk • 6.440 Beiträge

http://conorganizer.ivannar.net/index.php?con_id=169

Vielleicht als NSC hin.


Zitat
(Teaser:)

Tief sind die Narben des Landes, und bitterlich die Tränen die vergossen wurden in alten Tagen. Blut tränkte das Land, Trauer sank in die Risse, und die Narben der alten Kriege sind noch entblösst als Erinnerung und Mahnmal an jene Reisende, die zu nahe gekommen.

Oh ihr Narben des Landes, oh ihr Narben der Erinnerung. Zu klar noch die Gedanken, die Väter und Licht noch tragen. Zu klar noch der Schlachtenruf, zu laut noch der Väter Zorn. Seht ihr die Geister, die Seelen die verloren? Hört ihr die Rufe, von Verlust und Zorn? Spürt ihr die Verzweiflung, die Angst, die Hoffnung? Oh ihr Narben des Telbarúhn. Wann werdet ihr endlich heilen...?



DATUM: 18.04.2014 - 21.04.2014
ORT: Naturfreunde Steinberghaus, Am Großen Steinberg, 34346 Hann. Münden (34346)
HINWEISE (OT): Aldarath 2 ist eine Abenteuercon um die vergangene Geschichte Aldaraths - Jene Geschichte, die man lieber vergessen möchte. Euch erwarten Kämpfe, Geschichten und die Gefahr des verdorbenen Waldes, welcher geheilt werden will.

Wir Hausen im Steinberghaus, haben eine voll ausgestattete Küche und einen großen Wald mit See, altem Bergwerk und vieles, was noch entdeckt werden will.
CON-GENRE: Fantasy
CON-ART: Abenteuer
CON-REGELSYSTEM: Eigenes Regelwerk (Punkteloses Spiel)
VERPFLEGUNG: Selbstversorger
Bemerkung: Küche vorhanden
GIBT ES EINE TAVERNE?: nein
KATEGORISIERUNG
Eigenschaft von... ...bis
Ambiente FeierCon... [Ambiente] ...Plotjagd
Kämpfe keine... [Kämpfe] ...sehr viele
Magie keine... [Magie] ...sehr viel
Rätsel keine... [Rätsel] ...sehr viele
Schlachten keine... [Schlachten] ...sehr viele
AGBs: AGB für Larp-Veranstaltungen des Projektes Zeitsprung

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung zustande seitens des Veranstalters und durch die Überweisung des Conbeitrages seitens des Teilnehmers zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per Email. Mit Überschreitung der Beitragsgrenzen erlischt der Anspruch auf einen Teilnehmerplatz falls die Überweisung bis dahin nicht einging. Im Zweifelsfall gilt die Antwort per Mail als Zusage.


§ 2 Regelwerk

1. Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung, hat der Teilnehmer dem Veranstalter eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Der Veranstalter ist berechtigt auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.


§ 3 Sicherheit

1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann der Veranstalter auf Nachfrage hierzu weitere Auskünfte erteilen.
2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen.
3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, Baden gehen mit ungeeigneter Ausrüstung.
5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Strassen unzulässig macht, hat von Kämpfen, Schwimmaktionen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
7. Die Nutzung von Wasserflächen in jeglicher Form, wie auch das Begehen aller Geländeobjekte geschieht auf eigene Gefahr.
8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.


§ 4 Haftung

1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt:
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.


§ 5 Urheberrecht an Aufzeichnungen

1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.


§ 6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung, Conpfand

1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar außer in Absprache mit dem Veranstalter.
2. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags wegen Rücktritt des Teilnehmers ist nur bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung möglich. Danach erfolgt keine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.
3. Bei Rücktritt des Teilnehmers versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
4. Der Teilnehmer zahlt einen Conpfand von 5,- Euro beim Einchecken auf dem Gelände. Dieser wird nur zurück erstattet, wenn das Gelände in einwandfreien Zustand zurück gelassen wird. Müll und Unrat sind vom Teilnehmer selbst wieder mitzunehmen und zu entsorgen.


§ 7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von 15,- Euro fällig.
Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.


§ 8 NSC-Klausel

1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
2. NSCs, die aus Gründen von § 3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus, auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.
3. NSC bekommen bei Abmeldung bis eine Woche vor der Con oder bei Absprache mit der Orga bis zu 50% ihres Teilnehmerbeitrags erstattet bekommen.


§ 9 Rabatte

1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
3. Sämtliche Rabatte werden erst am Ende der Veranstaltung erstattet.


§ 10 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer Kundendatei geführt werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen.
Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).
3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.


§ 11 Mindestalter und Aufsichtspflicht

1. Der Teilnehmer muss zum Zetpunkt des Beginns der Veranstaltung das 18. Lebensjahr erreicht haben
2. Hat der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht oder ist anderweitig Unmündig muss eine Aufsichtsperson auf der Veranstaltung sein und einen Vertrag zur Aufsichtsplficht unterschrieben haben.


§ 12 Sonstiges

1. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

zusätzliches Dokument: AGB
STAFFELN/
CONBEITRAG:
Art: SC NSC SC NSC
Beschreibung: Haus Haus Zelte Zelte
Anzahl Plätze: 25 9 15 15
Anzahl freier Plätze: 0 7 0 15
bis 31.10.2013 40 EUR 20 EUR 0 EUR 0 EUR
bis 31.01.2014 50 EUR 25 EUR 30 EUR 15 EUR
bis 31.03.2014 60 EUR 30 EUR 35 EUR 20 EUR
Conzahler: 70 EUR 40 EUR 45 EUR 30 EUR
Con-Homepage: http://aldarath.wikispaces.com/home
1. Con-Kontakt Adresse
Name Alexandria Werder
PLZ Ort 4302 Augst
Orga-Telefon 0041 78 647 5241
Kontaktadresse Orga: paladinlvlx [ AT ] hotmail.com


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#2

RE: Alderath 2

in Cons 31.03.2014 23:01
von Serk • 6.440 Beiträge

Bin als NSC auf der Con - Ostern -
und bastel was für einen Plot


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#3

RE: Alderath 2

in Cons 17.04.2014 17:14
von Serk • 6.440 Beiträge

Heute noch die Vorbereitungen abschließen -
bin eigentlich fertig und dann morgen Mittag los.
Yeah! Larpen!

Mal sehen -
vielleicht teste ich ja den Srrasch vor Ort spontan als NSC ^^
Da wird die Orga gucken


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#4

RE: Alderath 2

in Cons 23.04.2014 17:21
von Serk • 6.440 Beiträge

Bilder in Bearbeitung - warte auf vergessene SD Karte.
Sneak View:
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/b...t6p19sydzli.jpg


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#5

RE: Alderath 2

in Cons 23.04.2014 21:59
von Yeme • 946 Beiträge

Schaut interessant aus...
Gibt es noch einen Bericht von Dir??


Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!
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#6

RE: Alderath 2

in Cons 23.04.2014 22:46
von Serk • 6.440 Beiträge

War als NSC dort, wird aber noch einen Bericht geben, genauer gesagt ein Review
Bin noch beim nachbereiten der Sachen.


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#7

RE: Alderath 2

in Cons 29.04.2014 11:26
von Serk • 6.440 Beiträge

Bilder sind online:

http://drachenstreiter.de/Dateien/Die%20...0Aldarath2.html

Resumee:

NSC, Fotomacher, Hausplatz mit Bett und Schrank:

Ambiente Con mit Plotelementen, wie in der Beschreibung der Con.
Die NSCs waren am Ende kämpferisch unausgelastet, aber es war ja eigentlich Ambiente und nicht Kampf Con.

Setting der Umgebung stimmte, schönes Gelände, einiges im Umbau und leider defekte Sicherungen was Strom im Haus anging.
Schöne Zimmer und das Gelände wurde leider nicht benutzt, es gab einen See, Talmulden und viele Gimmiks auf dem Gelände, welche in Zukunft Plotmöglichkeiten bieten würden.
Den Schnarcher im NSC Raum hätten sich gerne einige für mehr Schlaf gespart.
Selbstversorger NSC - Sandwichtoaster sei dank, ging die Selbstversorgung problemlos.
Auch gab es seitens der Orga einen Wagen mit Naschen, Obst und Kleinkram für NSCs zur freien Verfügung.

Die Mini Plots wurden von den Spielern soweit erfolgreich erfüllt.
1) Die Narben: Hauptplot war, die Narbe, quasi Portal zu Erinnerungen von Kriegen vor der Zeit der Spieler, zu versiegeln.
2) Schwert zusammensetzen: Die Zwergengruppe durfte das zerbrochene Schwert zusammensetzen, neu schmieden und damit dem Elfen (Erinnerung aus Narbe) überlassen.
3) Die Mine: Eine versiegelte Silbermine durfte aufgebrochen und erforscht werden.
4) Die Masken: Ein Theaterstück wurde von Spielern inszeniert, die Narbe von schlechten Erinnerungen zu befreien und durch die Schöpfungsgeschichte zu beruhigen.
5) Diverse Miniplots
6) Angriffe: Erinnerungen, Schatten von Kriegern aus der Narbe von Zeit zu Zeit, sehr wenige.

Fazit: Schöne Ambi Con, Spieler konnten sich beschäftigen und die NSC Festrollen konnten auch ein wenig mit den Spielern Landestypische Sitten erklären.
Guter NSC Zusammenhalt und zumeist wirklich schönes Kampf Verwundeteten ausspielen vieler Spieler bei den wenigen Kämpfen.


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#8

RE: Alderath 2

in Cons 30.04.2014 13:15
von Serk • 6.440 Beiträge

Mein Lieblingsbild des Cons:

Katze auf dem Congelände - rennt vor den Spielern weg - auf mich zu und springt mir auf die Beine.
*kraule* - *schnurrt*


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