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Forum der Drak'ar, Nea'nen, Streiter des Ordens der 13 und Bewohnern der Klingensee.

#1

Südspitze 3

in Cons 04.03.2014 10:44
von Serk • 6.440 Beiträge

http://conorganizer.ivannar.net/index.php?con_id=205

Vielleicht als Spieler hin. Wurde wegen Fotos machen angefragt zur Con.

Zitat
Krieg, Krieg bleibt immer gleich ... in der Ferne kämpfen die strahlenden Helden mit ihren Bannern und Kriegshörnern. Junge Leute ziehen aus und die wenigsten kehren zurück. Und jene, die doch einmal heimkehren, so sage ich euch, sind niemals mehr so, wie sie vorher waren. Sie mögen lachen und Geschichten erzählen, von ihren Heldentaten - sie mögen anstoßen auf die Feinde, die sie bezwungen haben und die Kameraden, die mit ihnen geblutet haben - doch wenn man in ihre Augen sieht, dann erkennt man auch, dass ein Teil von ihnen das Schlachtfeld niemals hinter sich gelassen hat. Viele unserer jungen Leute sind vom Krieg dahin gerafft worden - sind ausgezogen um niemals zurück zu kehren. Felder bleiben unbestellt - und nichts außer der Erinnerung bleibt zurück. Kann man es jenen verübeln, die verschwunden sind, bevor der Krieg sie rufen konnte? Die Wälder sind ihre neue Heimstatt. Kein Herr befielt ihnen und kein Gesetz hält sie außer jenem, das sie sich selbst gegeben haben. Es sind harte Zeiten - und die meisten sind sich doch nur selbst am nächsten. Es ist eine andere Art von Krieg, eine, wo die Seiten weniger leicht zu erfassen sind. Wagen werden überfallen, Ladungen verschwinden - junge Menschen werden scheinbar vom Erdboden verschluckt. Es ist der Krieg, bei dem jeder um sein Überleben kämpft - zu raffen versucht, was noch zu raffen ist, bevor es ein anderer tut. Es sind finstere Zeiten. Vielleicht vermögen die Abgesandten ihrer Majestät Licht in die Schatten zu bringen, die unser Dorf zu umwandern scheinen - doch ich bezweifle es. Denn das erste was im Krieg stirbt, ist die Wahrheit - denn Krieg... Krieg bleibt immer gleich...



DATUM: 24.10.2014 - 26.10.2014
ORT: Freizeitheim Lehringen/ Niedersachsen (28307)
HINWEISE (OT): Allgemeine Informationen:
Wir freuen uns sehr hier die erste Con der Nighteyes-Orga vorstellen zu dürfen.
Plot wird es definitiv geben, vergesst aber bitte nicht, es ist auch eine Ambientecon, bei der ihr euch zur Not auch selbst Beschäftigen können solltet.
Wir bitten darum, davon abzusehen Plots die nicht von der Nighteyes–Orga stammen in die Con mit einfließen zu lassen. Charakter - Plot wünsche können jedoch bis 4 Wochen vor der Con an uns herangetragen werden, wobei keine Garantie für deren Umsetzung besteht.
Vor Ort gibt es eine gut ausgestattete Küche die mit benutzt werden darf. Jedoch ist sämtlich genutztes Kochbesteck, Geschirr und die Küche selbst, danach sofort von jedem selbst zu reinigen.
Auch bei schlechterem Wetter kann man draußen unter einem Schleppdach im trockenen grillen.
Kühlschrank und Gefriertruhe sind vorhanden und dürfen genutzt werden. Da es vermutlich mehrere Leute geben wird die diese nutzen wollen, bitten wir jeden seine Lebensmittel mit Namen zu versehen und es mit der Menge nicht zu übertreiben.
Morgens wird Kaffee und heißes Wasser für Tee bereit stehen.
Für die NSC wollen wir eine gemeinsame Verpflegung auf die Beine stellen. Daher bitten wir alle NSC nach ihrer Anmeldung die Hinweise zu beachten, die dann per E-Mail folgen.
Wir freuen uns auf Euch!
Eure
The Nighteyes-Orga
CON-GENRE: Mittelalter (Fantasy)
CON-ART: Abenteuer (Ambiente)
CON-REGELSYSTEM: DKWD(D)K - freies Spiel
VERPFLEGUNG: Selbstversorger
GIBT ES EINE TAVERNE?: nein
KATEGORISIERUNG
Eigenschaft von... ...bis
Ambiente FeierCon... [Ambiente] ...Plotjagd
Kämpfe keine... [Kämpfe] ...sehr viele
Magie keine... [Magie] ...sehr viel
Rätsel keine... [Rätsel] ...sehr viele
Schlachten keine... [Schlachten] ...sehr viele
AGBs: Allgemeine Teilnahmebedingungen des Veranstalters
01. Die allgemeinen Bedingungen gelten für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
02. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.
03. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken bewußt (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
04. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
05. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen oder Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen, sowie insbesondere übermäßiger Alkoholkonsum.
06. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
07. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. Etwaige zusätzliche Kosten, die beim Ausschluß von der Veranstaltung entstehen können, trägt der betreffende Teilnehmer in voller Höhe selbst.
08. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
09. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
10. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
11. Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
12. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
13. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
14. Rückerstattung des Teilnehmerbetrages bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nur bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, muß eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent des Teilnahmebetrages einbehalten werden.
15. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, daß eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
16. Bei Anmeldungen im Namen und in Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeitenaus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
17. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
18. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind unter größtmöglicher Wahrung der ursprünglich verfolgten Absicht durch gültige zu ersetzen
19. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts - sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zuläßigerweise vereinbart werden kann – der Sitz des Veranstalters.
20. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen – Privat - Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.
21. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten sowie den Genuß von Drogen oder hochprozentigem Alkohol mit dem Ausschluß von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung des Teilnehemerbetrages (auch nicht anteilig), zu ahnden.
22. Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre. Kinder nur nach Absprache in Begleitung mindestens eines Elternteils.
23. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
Ich habe die Allgemeinen Teilnahmebedingungen des Veranstalters zur Kenntnis genommen und
STAFFELN/
CONBEITRAG:
Art: SC NSC
Beschreibung: Haus Haus
Anzahl Plätze: 30 15
Anzahl freier Plätze: 27 13
bis 31.04.2014 45 EUR 20 EUR
bis 18.10.2014 50 EUR 25 EUR
Conzahler: 55 EUR 30 EUR
1. Con-Kontakt Adresse
Name Nadine Warner
PLZ Ort 29345 Unterlüß
Orga-Telefon 01732407185
Kontaktadresse Orga: NWITT [ AT ] t-online.de


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