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Forum der Drak'ar, Nea'nen, Streiter des Ordens der 13 und Bewohnern der Klingensee.

#1

Schwere Augenverletzung: Larp-Kampf vor Gericht

in Plauderecke 31.01.2016 09:24
von Serk • 6.440 Beiträge

Wer es bemerkt hat, es gab einen Larp Fall vor Gericht im Jahr 2015,
welcher die letzten Tage endlich mit einem Urteil besprochen wurde.

Der Fall in Kurzform:

Der Kläger, ein Spieler Ritter Charakter,
kämpft in Überzahl mit seinen Mitstreitern (weiteren Rittern)
gegen zwei bitter böse Räuber NSCs.
Die gut ausgerüsteten Ritter kämpfen gegen die Räuber,
wobei einer der Räuber eine Schaumstoffkeule benutzt.

Die Keule des NSC (Angeklagter) verletzt das Auge des
Klägers, dem Spieler.

Der Ritter klagt vor Gericht und will "mindestens 40.000€".

Hier die Links für die Detail Hintergründe:
http://www.landgericht-osnabrueck.nieder...306&_psmand=157
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/art...enspieler-klagt



ABER

Ende Januar ist der Urteilsspruch gekommen:

Zitat


Urteil im Rechtsstreit wegen Verletzung beim „Live Action Role Playing"

Pressemitteilung 4/16
28.01.2016

OSNABRÜCK. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit heute verkündetem Urteil die Zivilklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen bei einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (Live Action Role Playing) in Gehrde abgewiesen (Az. 4 O 1324/15).

Der Kläger hatte dem Beklagten vorgeworfen, ihn bei einer mittelalterlichen Kampfszene im Rahmen eines Live-Rollenspiels auf dem Ferienhof Groneik in Gehrde am 20.4.2013 mit einer Schaumstoffkeule so schwer am Auge verletzt zu haben, dass ein Dauerschaden eingetreten sei und die Sehfähigkeit des Klägers aller Voraussicht nach nicht wieder hergestellt werden könne (zu den Einzelheiten vgl. die Pressemitteilung Nr. 66/15).

Mit dem heute verkündeten Urteil wurde die Klage als unbegründet abgewiesen. Zwar gelangte das Gericht nach der Vernehmung diverser Teilnehmer an dem Rollenspiel zu der Überzeugung, dass es tatsächlich der Beklagte gewesen ist, der den Kläger im Rahmen der Kampfszene mit der Keule am Kopf getroffen hat. Das Gericht vermochte jedoch nicht festzustellen, dass der Beklagte den Schlag auch bewusst gegen den Kopf des Klägers geführt hat. Der Kläger selbst hatte im Rahmen seiner persönlichen Anhörung Zweifel daran geäußert, dass der Beklagte den Schlag bewusst gegen seinen Kopf geführt habe, zumal er den Beklagten zuvor nicht gekannt habe und er sich nicht vorstellen könne, dass der Beklagte etwas gegen ihn gehabt habe. Überdies hatte der Kläger eingeräumt, dass es bei Veranstaltungen wie der vorliegenden immer wieder auch zu Kopftreffern komme, was in der Hektik des Kampfgeschehens nicht mit ausreichender Sicherheit zu vermeiden sei. Im vorliegenden Fall kam nach den Feststellungen des Gerichts hinzu, dass sich der Beklagte als „Räuber" in der gespielten Szene gegen zwei „gute Ritter" verteidigen musste.

Im Ergebnis sah der zuständige Richter keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte den Schlag gezielt und damit vorsätzlich ausgeführt hat. Wegen eines fahrlässigen Kopftreffers des Beklagten stehe dem Kläger aber Schadensersatz nicht zu. Denn zum einen würden die Regeln der LARP-Veranstaltung, an der die Parteien teilgenommen hatten, lediglich vorsätzliche Kopftreffer verbieten, zum anderen sei dem Kläger bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen kann. Soweit er dennoch an den Kampfszenen teilgenommen habe, habe er mit seiner Teilnahme stillschweigend darin eingewilligt, wegen fahrlässiger Kopftreffer und deren Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteilnehmer geltend zu machen.
Das heute verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dr. Nicole Hellmich
Richterin am Landgericht
- Pressesprecherin -
Landgericht Osnabrück

Tel.: 0541 315-1127
Fax.: 0541 315 6117
E-Mail: LGOS-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de




Kurzfassung:


Das Recht ist dieses Mal auf der richtigen Seite.
Es kann durchaus passieren, im Kampf was aufs Auge zu bekommen.
Solange nicht mutwillig was passiert, ist alles nach AGB der Veranstalter auf eigene Gefahr.
Hier kann sich der Ritter nur privat eine Versicherung gegen Schaden holen.
Hat er aber scheinbar nicht.
Ein Versehen im Kampf mit der Vorankündigung der Gefahr,
ist ein Kampf auf eigene Gefahr.

Aus Erfahrung weiß ich,
dass gerade Ritter Spielergemeinschaften teilweise echt üble Idioten sein können.
Rittergruppen gibt es meist als 3 Sorten:

Sorte 1: Die Gelegenheits Larp Ritter
Hauen und Saufen mit Kumpels, gerne auch grillen.
Ambiente und andere Leute sind uns sch... egal.

Sorte 2: Die Teilzeit Larp Ritter
Nehmen sich die Zeit für IT Hintergrund und teils auch für Sicherheit.
Außer die Gruppe hat als Hintergrund Warhammer oder Inquisition,
dann entsprechen diese leider Gruppe 1.

Sorte 3: Gute Larp Ritter
Selten.
Hintergrund, Ausrüstung, Fairness im Kampf, Sicherheit, alles Top.
Gerade diese ragen aus der Menge hervor, positiv.
Aber selten als Gruppe aus Rittern,
sondern eher Ritter mit Gefolge aus Knechten und Dienern.

Das Urteil wurde auf jeden Fall mit Spannung verfolgt.

Ende gut, alles gut, nur für den Ritter nicht.
Wobei die Mehrheit der Ritter immer Helmpflicht schreit,
darum also

Noch eine kurze Frage: Warum klagen keine NSCs?


Solche Fälle sind meines Wissens nach bereits 3 vor Gericht gelandet, das hier war Fall Nummer 3.

Bei allen 3 Fällen waren es Spieler.
Alle Spieler forderten hohe Summen (Arm angebrochen im Infight beim Bodenrollen, Augentreffer mit Ellenbogenpanzerung).
Es waren immer Spieler die hohen Verdienstausfall forderten,
also meist Großverdiener,
welche immer NSC vor Gericht anklagten.
Alle Fälle wurden abgeschmettert.

Warum klagen keine NSCs?
Es meiner Erfahrung sind NSCs häufig Kleinverdiener,
also junge Larpanfänger und Studenten.
Die Großverdiener haben keine Zeit als NSC zu verschwenden.
NSCs kriegen immer mehr auf die Mütze und Schaden als Spieler.
Beispiel ehemalige Mitlarperin:
Auf der Con Thorsburg nahe Schleswig hatte Sie als NSC die Nase gebrochen bekommen durch einen SC.
Dann auch noch Probleme mit der Hand im zweitem Krankenhausaufenthalt auf ein und der selben Con.
Es gab keine Klage(n), nur ein, dass war wohl Pech.

Unterschiede von SC zu NSC bei der Klagetendenz sind, meiner Meinung nach, zu sehen.


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zuletzt bearbeitet 31.01.2016 09:47 | nach oben springen


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